„Als Berufsnachlasspfleger werde ich von den zuständigen Nachlassgerichten mit der Sicherung und Verwaltung von Nachlässen sowie der Ermittlung von unbekannten Erben betraut.“
„Als Berufsnachlasspfleger werde ich von den zuständigen Nachlassgerichten mit der Sicherung und Verwaltung von Nachlässen sowie der Ermittlung von unbekannten Erben betraut.“
Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat in der Regel die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass zu sichern und verwalten sowie die unbekannten Erben zu ermitteln. Die Bearbeitung einer Nachlasssache erfordert ein hohes Maß an Professionalität sowie den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.
THOMAS MEYER
Fürth
Über Thomas Meyer
Meine freiberufliche Tätigkeit, die ich nach Abschluss meines Studiums seit 2010 ausübe, umfasst die Leitung von Nachlassverwaltungen für Nachlassgerichte in Deutschland sowie Testamentsvollstreckungen für Privatpersonen. Darüber hinaus übernehme ich zudem Pflegschaften für unbekannte Beteiligte, Abwesenheitspflegschaften und Verfahrenspflegschaften. Ich bin zertifizierter Nachlasspfleger ***, der höchsten Qualifikationsstufe nach den Richtlinien des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V., und geprüfter Testamentsvollstrecker der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren, Tagungen und erbrechtlichen Symposien vertiefe und erweitere ich laufend mein Fachwissen im Erb- und Nachlassrecht. Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft der DVEV sowie dem Nachlasspflegschaftstag der Hoerner Bank AG teil.
Zudem bin ich Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. Diese Mitgliedschaft beinhaltet neben der bundesweiten Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen unter anderem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken des Nachlasspflegers abdeckt; weiterhin ist auch eine Vertrauensschadenversicherung in diese Mitgliedschaft mit eingebunden.
Die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erfordert ein umfassendes Fachwissen in vielen verschiedenen Bereichen. Nach meiner Auffassung sind zudem jedoch auch investigative Fähigkeiten ebenso erforderlich wie kaufmännische, organisatorische und soziale Fähigkeiten sowie das richtige “Bauchgefühl” bei der Bearbeitung und der korrekte Umgang mit den Beteiligten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung eines Nachlassverfahrens.
Durch mein Studium der Neueren und Neusten Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, welches ich mit dem Magister Artium abgeschlossen habe, bin ich mit der notwendigen Arbeit im Rahmen der Erbenermittlung z.B. mit Archiven und den notwendigen Recherchen bestens vertraut. Meine Auslandsaufenthalte in London und meine Ausbildung in dem renommierten Auktionshaushaus Christie´s im Rahmen eines von der University of Cambridge anerkannten Diplom-Kurses in Fine and Decorative Arts sowie mein mehrmonatiges Praktikum im Auktionshaus Sotheby´s ermöglichen mir es zudem, werthaltige Gegenstände, z.B. Antiquitäten, alte und neue Meister sowohl kunsthistorisch als auch wertmäßig einschätzen zu können.
Leistungen für Privatpersonen
Nach Bestellung durch das Nachlassgericht treten neben der Trauer nach einem Sterbefall vor allem die vielen Dinge, die zu regeln sind, im Vordergrund. Jeder Nachlass ist so individuell wie der Mensch, der hinter ihm stand. Genau so vielfältig sind demnach die Aspekte einer Nachlassbearbeitung.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte und einer späteren Abwicklung des Nachlasses nebst deren Auseinandersetzung umfassen insbesondere bei…
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung i.V.m. der Benennung eines geeigneten Testamentsvollstreckers im Testament ermöglicht Ihnen eine Ihren Wünschen entsprechende weitreichende Einflussnahme darauf, was über den Tod hinaus geschehen soll, wie zum Beispiel:
Die Testamentsvollstreckung gehört daher zu einem wichtigen Instrument der Nachlassregelung und wird von mir so professionell, wie man es von erfahren Spezialisten erwarten kann, und dadurch zum Vorteil für alle Beteiligten durchgeführt.
Informationen für Gerichte
Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen. Neben der Erbenermittlung gilt dies im Besonderen für die Fälle, in denen die Erblasserin/der Erblasser unternehmerisch tätig gewesen ist und ein Betrieb besteht, bzw. bestand, oder neben dem Nachlassvermögen auch erhebliche Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Hier sind im Allgemeinen steuerliche und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse bedeutsam. Weiterhin erfordern Nachlassabwicklungen mit Grundbesitz spezielles Fachwissen und eine intensive Betreuung. Doch auch die scheinbar übersichtlichen Fälle haben meist mehr Gehalt als zu Beginn der Bearbeitung sichtbar.
Ich übernehme für Nachlassgerichte gern jede Art von Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen – unabhängig von Aufwand und Umfang. Meine Bearbeitung beschränkt sich hierbei nicht nur auf meine Wohnregion. Auch an Ihrem Gerichtsort übernehme ich die Abwicklung von Nachlasspflegschaften. Gern können Sie mich kontaktieren, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.
In der Fallbearbeitung zielt mein Arbeitssystem darauf ab, bei einem Höchstmaß an Information und Abstimmung der Fallbearbeitung mit dem Nachlassgericht den Aufwand für das Gericht in den von mir bearbeiteten Fällen so niedrig wie möglich zu halten. Dieses betrifft insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen für die Einreichung von Nachlassverzeichnis, Berichten und Verwaltungsabrechnungen aber auch die schnelle Reaktion auf eventuell auftretende Sachstandsanfragen. Ferner die Beachtung der durch das FamFG gesetzten Normen und erforderlichen Verfahrensschritte.
Bei der Bearbeitung übergreifender Fälle steht mir des Weiteren die bundesweite Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen und Kolleginnen des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. zur Verfügung.
Kontakt
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Badstraße 13-15
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